Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB`s)

 

1. Allgemein

Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders angegeben, für jede Art von Dienstleistungen wie z.B. Einzel- und Gruppencoachings, Workshops oder Trainings, die von dem Unternehmen Roland Gutzmann angeboten werden. Abweichungen von diesen AGB`s müssen schriftlich vereinbart werden. Angebote werden grundsätzlich in schriftlicher Form erbracht. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

 

2. Angebote, Honorare 

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen behält sich das Unternehmen Roland Gutzmann vor.
Für Coaching-, Beratungs-, und Trainingsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Trainingsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Findet das Coaching bzw. das Training außerhalb Frankfurts statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten berechnet, die dem Auftraggeber vorher mitgeteilt werden. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Coachings- bzw. Trainingshonorars.

 

3. Rücktritt vom Vertrag  

Das Unternehmen Roland Gutzmann ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten insbesondere:

  • wenn für einen Workshop oder eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen;
  • wenn die Veranstaltung aus nicht von dem Unternehmen Roland Gutzmann zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/ Unfall oder höherer Gewalt der Fall.

In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich von dem Unternehmen Roland Gutzmann verständigt. Zudem wird individuell und in Absprache ein Ersatztermin vereinbart. 


Für die anfallenden Kosten seitens des Kunden wie beispielsweise die Reisekosten oder sonstige Auslagen, die ihm dadurch entstanden sind, besteht kein Anspruch auf eine Übernahme. Auch die Firma Roland Gutzmann hat keinen Rechtsanspruch  auf Erstattung  der entstandenen Fahrtkosten.
Die Veranstalterin haftet ausdrücklich nicht für Schadensersatzansprüche und Folgeschäden.

 

Vertragspartner
Ein gebuchter Einzelcoaching-Termin kann bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Handelt es sich um einen Montagstermin, so kann dieser spätestens Freitags bis 13 Uhr storniert werden.  Dies kann telefonisch oder schriftlich (Mail, Postzugang) erfolgen. Bei  Absage zu einem späteren Zeitpunkt wird der Mindestbetrag einer Sitzung in Rechnung gestellt.

 

Der Rücktritt von Gruppen-Coachings, Seminaren und Workshops kann nur in schriftlicher Form entgegengenommen werden. Eine Stornierung (Posteingang bei dem Unternehmen Roland Gutzmann) bis vier Wochen vor dem Termin ist kostenfrei. Bei einer Absage innerhalb von 28 bis 21 Tagen vor Beginn werden 30 % der Gebühr und von 20 bis 14 Tagen vor Beginn werden 60 % der Gebühr in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt innerhalb von 13 bis 0 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt.  Übernimmt ein/e vom Kunden benannte/r Ersatzteilnehmer/In den freien Platz, fallen keine Rücktrittskosten an. Liegt eine Erkrankung vor, wird ein Ersatztermin für den Teilnehmer mit dem Kunden vereinbart. Sollte von diesem Ersatztermin auch zurückgetreten werden, fällt die Teilnahmegebühr in voller Höhe an. Für den Rücktritt aus einem laufenden Coaching Prozess werden auf Wunsch in einem gesonderten Vertrag schriftliche, individuelle Vereinbarungen getroffen.

 

4. Copyright 

Alle Unterlagen, außer Audio-CD und Video-CD Kurse, die an den Kunden ausgegeben werden, sind im schriftlich, vereinbarten Honorar inbegriffen. Die Unterlagen sind rein zum persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt; die Weitergabe an Dritte und der kommerzielle Gebrauch sind nicht gestattet.

 

Das Urheberrecht an den Konzepten und den ausgegebenen Unterlagen gehört allein Andrea Lange. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Unterlagen und Konzepte ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmen Roland Gutzmann , ganz oder teilweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine auszugsweise oder vollständige Veröffentlichung ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

 

5. Haftung

Die von dem Unternehmen Roland Gutzmann abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

 

Die Arbeit zur Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit von Kunden /Teilnehmern wird nach bestem Wissen und Können durchgeführt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Eine Haftung wird ausgeschlossen. 

 

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

 

6. Vertraulichkeit /Datenschutz

Das Unternehmen Roland Gutzmann  benötigt den Namen, die E-Mail Adresse und die Adresse, um den Auftrag des Kunden/Teilnehmers zu bearbeiten und ihn über deren Anmeldestatus auf dem Laufenden zu halten. Die Firma Roland Gutzmann stellt Ihre persönlichen Daten nicht Dritten zur Nutzung zur Verfügung, sofern dies nicht unbedingt zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

 

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert.

 

Das Unternehmen Roland Gutzmann verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden/Teilnehmers auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. 

 

Darüber hinaus verpflichtet sich Das Unternehmen Roland Gutzmann, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen und Aufzeichnungen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

 

7. Versicherungsschutz

Jeder/jede Auftraggeber/Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. 

Veranstalter von Seminaren, Team-Coachings und Workshops ist immer der/die Auftraggeber/Auftraggeberin. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Das Unternehmen Roland Gutzmann.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort für Leistung und Bezahlung ist Nürnberg. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Nürnberg, auch dann wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Nürnberg,  Juni 2009

 

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Datenschutz

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